Antrag und Kosten
Antrag und Kosten: 5 Artikel von Schulbegleitung Ratgeber zu diesem Thema, kurz und verständlich erklärt. Hier finden Sie alle Beiträge im Überblick.
Ist das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe zuständig?
Bei seelischer Behinderung ist meist das Jugendamt zuständig, bei körperlicher oder geistiger die Eingliederungshilfe. So finden Sie die richtige Stelle.
Was tun, wenn die Schulbegleitung abgelehnt wird?
Schulbegleitung abgelehnt? Sie können Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats. Danach ist eine Klage möglich. So gehen Sie jetzt vor.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Schulbegleitung?
Für den Antrag auf Schulbegleitung helfen ärztliche Stellungnahmen, eine Stellungnahme der Schule und Ihre Bedarfsbeschreibung. Hier ist die Checkliste.
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Die Schulbegleitung bezahlt der Kostenträger, also Jugendamt oder Träger der Eingliederungshilfe. Die Schule zahlt nicht, Eltern in der Regel auch nicht.
Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?
Schulbegleitung beantragen: Eltern stellen den Antrag beim Jugendamt oder Träger der Eingliederungshilfe. So gehen Sie vor, mit Unterlagen und Tipps.