Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

Schulbegleitung beantragen: Eltern stellen den Antrag beim Jugendamt oder Träger der Eingliederungshilfe. So gehen Sie vor, mit Unterlagen und Tipps.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

Der Weg zur Schulbegleitung beginnt mit einem Antrag der Eltern, und mit guter Vorbereitung wird er deutlich leichter.

Kurze Antwort

Sie beantragen eine Schulbegleitung als Eltern beim zuständigen Kostenträger. Das ist in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe oder bei seelischer Behinderung das Jugendamt. Ein formloser schriftlicher Antrag genügt meist für den Anfang. Legen Sie ärztliche Stellungnahmen, eine Stellungnahme der Schule und eine Beschreibung des Unterstützungsbedarfs bei. Beantragen Sie möglichst früh.

Eine Schulbegleitung kann einem Kind mit Behinderung helfen, die Schule gut zu besuchen und am Unterricht teilzunehmen. Den Antrag stellen Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte. Weder die Schule noch die spätere Schulbegleitung können das für Sie übernehmen. Die Schule kann Sie aber unterstützen, etwa mit einer Stellungnahme. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.

Bei wem stelle ich den Antrag?

Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Wer zuständig ist, hängt in der Regel davon ab, welche Art von Behinderung bei Ihrem Kind vorliegt:

  • Körperliche oder geistige Behinderung: zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX. Je nach Bundesland ist das oft der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
  • Seelische Behinderung oder drohende seelische Behinderung: zuständig ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Das betrifft je nach Einzelfall häufig Kinder im Autismus-Spektrum oder mit ADHS.

Sind Sie unsicher, welche Stelle zuständig ist, stellen Sie den Antrag trotzdem. Die Stelle, bei der Sie den Antrag zuerst einreichen, muss ihn an den zuständigen Träger weiterleiten, wenn sie selbst nicht zuständig ist. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Jugendamt oder Eingliederungshilfe.

Wie sieht der Antrag aus?

Für den Anfang genügt in der Regel ein formloses Schreiben. Manche Kostenträger haben eigene Formulare, die sie Ihnen anschließend zusenden. Wichtig ist, dass Ihr Antrag schriftlich vorliegt und das Datum erkennbar ist. Bewahren Sie eine Kopie auf und lassen Sie sich den Eingang wenn möglich bestätigen.

In Ihr Schreiben gehören diese Angaben:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift Ihres Kindes sowie Ihre Kontaktdaten
  • die Schule und die Klasse, die Ihr Kind besucht oder besuchen wird
  • der klare Satz, dass Sie eine Schulbegleitung beantragen
  • eine kurze Begründung, warum Ihr Kind Unterstützung braucht
  • der gewünschte Beginn, etwa zum neuen Schuljahr
  • eine Liste der beigefügten oder nachgereichten Unterlagen

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Die Prüfung beim Kostenträger kann Zeit brauchen, oft werden noch Unterlagen nachgefordert oder Gespräche vereinbart. Nach der Bewilligung muss außerdem eine passende Schulbegleitung gefunden werden. Ideal ist es, wenn Sie deutlich vor dem Beginn des Schuljahres starten. Das gilt besonders beim Schulstart, bei einem Schulwechsel oder beim Übergang auf eine weiterführende Schule. Auch bei einer laufenden Schulbegleitung lohnt es sich, einen Folgeantrag rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen. Mehr dazu im Beitrag Wie lange dauert die Bewilligung?.

Welche Unterlagen helfen?

Der Kostenträger möchte nachvollziehen, warum Ihr Kind ohne Unterstützung nicht gut am Schulalltag teilhaben kann. Hilfreich sind in der Regel:

  • ärztliche oder psychologische Stellungnahmen und Befunde
  • eine Stellungnahme der Schule oder der Kita beim Schulstart
  • gegebenenfalls ein sonderpädagogisches Gutachten
  • Ihre eigene Beschreibung des konkreten Unterstützungsbedarfs im Schulalltag

Besonders wertvoll ist die Beschreibung des Alltags. Schildern Sie konkrete Situationen: Wo braucht Ihr Kind Hilfe, etwa bei der Orientierung, in Pausen, beim Arbeiten im Unterricht, bei Konflikten oder bei pflegerischen Dingen wie Essen und Toilettengang? Was gelingt schon gut? Eine ausführliche Liste finden Sie im Beitrag Welche Unterlagen brauche ich?. Fehlt noch ein Dokument, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und senden die Unterlagen nach.

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Nach dem Eingang prüft der Kostenträger Ihren Antrag. Häufig fordert er weitere Unterlagen an oder bittet um ein Gespräch. Beim Jugendamt gibt es ein Hilfeplanverfahren. In der Eingliederungshilfe gibt es ein Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren. In beiden Fällen geht es darum, gemeinsam den Bedarf Ihres Kindes zu klären und festzulegen, welche Unterstützung passt. Wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie im Beitrag zum Hilfeplangespräch.

So bereiten Sie sich auf Gespräche vor

Sie kennen Ihr Kind am besten. Ihre Einschätzung ist deshalb wichtig. Diese Punkte helfen Ihnen, gut vorbereitet in ein Gespräch zu gehen:

  • Notieren Sie vorher, in welchen Situationen Ihr Kind Unterstützung braucht.
  • Überlegen Sie, welche Ziele Sie für das Schuljahr haben.
  • Nehmen Sie Ihre Unterlagen und eine Liste mit Fragen mit.
  • Sie dürfen in der Regel eine Vertrauensperson mitbringen.
  • Bitten Sie um ein Protokoll oder schreiben Sie selbst mit.

Am Ende erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob die Schulbegleitung bewilligt wird, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang. Wer die Schulbegleitung im Alltag anleitet und welche Aufgaben sie genau übernimmt, wird zwischen Ihnen, der Schule, dem Träger der Schulbegleitung und dem Kostenträger abgestimmt.

Gut zu wissen:

Die Kosten trägt der Kostenträger. Ein Eigenanteil der Eltern fällt in der Regel nicht an. Klären Sie Ihren Einzelfall trotzdem direkt beim Kostenträger.

Persönliches Budget als Alternative

Statt einer Sachleistung können Sie auch ein Persönliches Budget beantragen. Dann erhalten Sie Geld vom Kostenträger und organisieren die Schulbegleitung selbst. Das bietet mehr Mitsprache, bringt aber auch Aufgaben mit sich, etwa die Suche nach einer geeigneten Person und die Abrechnung. Ob das für Ihre Familie passt, sollten Sie in Ruhe abwägen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Wird der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Das geht in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Unterstützung erhalten Sie zum Beispiel bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) oder anwaltlich. Was Sie dann konkret tun können, lesen Sie im Beitrag Was tun bei Ablehnung?.

Übrigens: Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld selbst als Schulbegleitung arbeiten möchten, bietet Care-er als AZAV-zertifizierter Bildungsträger eine Online-Weiterbildung zur Schulbegleitung mit Live-Unterricht an.

Nächste Schritte

  1. Klären Sie, ob eher das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist, und reichen Sie dort einen schriftlichen Antrag ein.
  2. Bitten Sie Ärztin, Arzt oder Therapeutin sowie die Schule um eine Stellungnahme.
  3. Schreiben Sie den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes im Schulalltag mit konkreten Beispielen auf.
  4. Holen Sie sich bei Fragen Rat, etwa bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Kann die Schule die Schulbegleitung für mein Kind beantragen?

Nein. Den Antrag stellen die Eltern oder Sorgeberechtigten. Die Schule kann Sie aber mit einer Stellungnahme unterstützen, die den Bedarf im Schulalltag beschreibt.

Brauche ich ein bestimmtes Formular?

Für den Anfang genügt in der Regel ein formloser schriftlicher Antrag. Manche Kostenträger senden Ihnen danach eigene Formulare zu, die Sie ergänzend ausfüllen.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Möglichst früh, idealerweise mit deutlichem Vorlauf vor dem Schuljahresbeginn. Die Prüfung kann Zeit brauchen, und auch eine passende Schulbegleitung muss gefunden werden.

Schulbegleitung beantragen: Schritt für Schritt erklärt