Bekommt ein Kind mit ADHS eine Schulbegleitung?

Ein Kind mit ADHS kann eine Schulbegleitung bekommen, wenn es deshalb nicht ausreichend am Unterricht teilhaben kann. Meist ist das Jugendamt zuständig.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

ADHS allein führt nicht automatisch zu einer Schulbegleitung, doch bei erheblichem Unterstützungsbedarf kann sie eine große Hilfe sein.

Kurze Antwort

Ja, das ist möglich, aber nicht automatisch. Eine Schulbegleitung kommt in Frage, wenn Ihr Kind wegen seiner ADHS so stark beeinträchtigt ist, dass es ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann. Zuständig ist dann in der Regel das Jugendamt. Es prüft den Bedarf im Einzelfall, oft gemeinsam mit Ihnen im Hilfeplanverfahren.

Kinder mit ADHS haben oft viele Stärken. Im Schulalltag stoßen manche von ihnen aber an Grenzen: Stillsitzen, Konzentration, Arbeitsorganisation und der Umgang mit Frust fallen schwer. Nicht jedes Kind mit ADHS braucht deshalb eine Schulbegleitung. Ist die Teilhabe am Unterricht jedoch deutlich beeinträchtigt, kann eine Schulbegleitung in Frage kommen.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Kind dem Unterricht trotz Unterstützung durch die Lehrkräfte kaum folgen kann, häufig in Konflikte gerät oder den Schultag nur mit großer Mühe bewältigt. Wichtig ist immer der Blick auf das einzelne Kind. Eine Diagnose sagt noch nicht, wie viel Unterstützung tatsächlich gebraucht wird.

Wer ist bei ADHS zuständig?

Bei ADHS ist in der Regel das Jugendamt zuständig. Grundlage ist § 35a SGB VIII, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung. Dabei werden zwei Fragen geprüft. Erstens, ob die seelische Gesundheit Ihres Kindes beeinträchtigt ist. Zweitens, ob dadurch seine Teilhabe, etwa in der Schule, beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Mehr zu den Zuständigkeiten lesen Sie im Beitrag Jugendamt oder Eingliederungshilfe?.

Wobei kann eine Schulbegleitung helfen?

Die Unterstützung richtet sich nach dem Bedarf Ihres Kindes. Häufig geht es um diese Bereiche:

  • Konzentration halten und zur Aufgabe zurückfinden
  • Arbeitsmaterial und Aufgaben strukturieren
  • Orientierung im Tagesablauf und bei Übergängen
  • Umgang mit Gefühlen, Frust und Konflikten
  • soziale Situationen in Pausen und bei Gruppenarbeit

Die Schulbegleitung unterrichtet nicht und gibt keine Noten. Sie ersetzt auch keine Nachhilfe. Ihre Aufgabe ist es, Ihr Kind so zu unterstützen, dass es am Unterricht teilhaben kann. Mehr dazu im Beitrag Was macht die Schulbegleitung im Unterricht?.

Was erhöht die Chancen im Antrag?

Bei ADHS kommt es besonders darauf an, den Bedarf nachvollziehbar zu beschreiben. Hilfreich sind:

  • eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme zur Diagnose und ihren Auswirkungen
  • eine Stellungnahme der Schule mit Beobachtungen aus dem Unterricht
  • Ihre Schilderung konkreter Situationen im Schulalltag
  • Angaben dazu, welche Hilfen bereits versucht wurden

Bleiben Sie in Ihren Schilderungen sachlich und konkret. Beschreiben Sie, was im Unterricht passiert, wie oft es vorkommt und welche Folgen es für Ihr Kind hat. Erwähnen Sie auch, was bereits gut klappt. So entsteht ein ehrliches Bild, das dem Jugendamt die Entscheidung erleichtert.

Im Hilfeplanverfahren besprechen Sie gemeinsam mit dem Jugendamt, welche Unterstützung passt. Wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie im Beitrag zum Hilfeplangespräch.

Wenn Sie selbst oder jemand aus Ihrem Umfeld als Schulbegleitung arbeiten möchten, bietet Care-er eine Online-Weiterbildung mit Live-Unterricht und Lehrkräften an.

Nächste Schritte

  1. Sprechen Sie mit der Schule über die Situation Ihres Kindes und bitten Sie um eine schriftliche Einschätzung.
  2. Holen Sie eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme ein.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt.

Häufige Fragen

Reicht die ADHS-Diagnose für eine Schulbegleitung?

In der Regel nicht. Zusätzlich muss die Teilhabe Ihres Kindes am Schulalltag deutlich beeinträchtigt sein oder eine solche Beeinträchtigung drohen. Das prüft das Jugendamt im Einzelfall.

Gibt es Alternativen zur Schulbegleitung?

Je nach Situation kommen auch andere Hilfen in Betracht, etwa Unterstützung durch die Schule. Sprechen Sie mit Schule, Jugendamt und einer Beratungsstelle wie der EUTB über passende Möglichkeiten.

Schulbegleitung bei ADHS: Wann ist sie möglich?