Eine feste Stundenzahl gibt es nicht, entscheidend ist, wann und wobei Ihr Kind Unterstützung braucht.
Das ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach dem individuellen Bedarf Ihres Kindes. Manche Kinder brauchen Unterstützung nur in bestimmten Stunden oder Situationen, andere während des ganzen Schultags. Den Umfang legt der Kostenträger im Einzelfall fest, meist im Hilfeplan- oder Teilhabeplanverfahren. Grundlage sind der Unterstützungsbedarf und der Stundenplan Ihres Kindes.
Eltern fragen oft, mit wie vielen Stunden Schulbegleitung sie rechnen können. Eine allgemeine Antwort gibt es darauf nicht. Der Umfang wird für jedes Kind einzeln festgelegt. Das ist gut so, denn der Bedarf von Kindern ist sehr verschieden. Hier erfahren Sie, wovon die Stundenzahl abhängt und wie Sie darauf Einfluss nehmen können.
Wovon hängt die Stundenzahl ab?
Der Kostenträger orientiert sich am konkreten Unterstützungsbedarf Ihres Kindes im Schulalltag. Wichtige Fragen sind zum Beispiel:
- In welchen Situationen braucht Ihr Kind Unterstützung, im Unterricht, in Pausen oder bei Übergängen?
- Braucht es lebenspraktische oder pflegerische Hilfe, etwa beim Essen oder Toilettengang?
- Wie lang ist der Schultag laut Stundenplan?
- Welche Unterstützung bietet die Schule bereits selbst?
- Gibt es Zeiten, in denen Ihr Kind gut allein zurechtkommt?
Die Arbeitszeit der Schulbegleitung richtet sich nach dem Stundenplan des Kindes. Deshalb arbeiten viele Schulbegleitungen in Teilzeit am Vormittag.
Wer legt den Umfang fest?
Den Umfang legt der zuständige Kostenträger fest. Beim Jugendamt geschieht das in der Regel im Hilfeplanverfahren, in der Eingliederungshilfe im Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren. Sie sind daran beteiligt und können Ihre Sicht einbringen. Wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie im Beitrag zum Hilfeplangespräch. Die bewilligte Stundenzahl steht anschließend im Bescheid.
Je genauer Sie den Bedarf beschreiben, desto besser lässt sich der Umfang einschätzen. Gehen Sie dafür den Schultag Ihres Kindes Stunde für Stunde durch. Notieren Sie, wo es Hilfe braucht und wo nicht. Ergänzende Stellungnahmen von Ärztin, Arzt oder Schule machen den Bedarf nachvollziehbar.
Was tun, wenn die Stunden nicht reichen?
Manchmal zeigt sich erst im Alltag, dass die bewilligten Stunden nicht ausreichen. Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Sprechen Sie mit Schule und Träger und dokumentieren Sie die Situationen, in denen Unterstützung fehlt.
- Bitten Sie den Kostenträger um ein Gespräch und beantragen Sie eine Anpassung.
- Gegen einen Bescheid mit zu wenigen Stunden können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Mehr dazu im Beitrag Was tun bei Ablehnung?. Auch der Ganztag kann eine Rolle spielen. Ob die Schulbegleitung dort gilt, lesen Sie im Beitrag Gilt die Schulbegleitung auch im Ganztag?.
Der Bedarf kann sich verändern. Er wird in der Regel regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, nach oben wie nach unten.
Wenn Sie überlegen, selbst als Schulbegleitung zu arbeiten, zum Beispiel in Teilzeit am Vormittag: Care-er bietet eine Online-Weiterbildung zur Schulbegleitung an.
Nächste Schritte
- Gehen Sie den Stundenplan Ihres Kindes durch und markieren Sie die Zeiten, in denen es Unterstützung braucht.
- Bringen Sie diese Übersicht ins Hilfeplan- oder Teilhabeplangespräch mit.
- Prüfen Sie den Bescheid und beantragen Sie bei Bedarf eine Anpassung.