Jede Schulbegleitung kann einmal ausfallen, und für viele Kinder ist ein Tag ohne vertraute Begleitung eine große Umstellung.
Ist die Schulbegleitung krank, kümmert sich in der Regel ihr Arbeitgeber, also der Träger, um eine Vertretung. Ob das kurzfristig gelingt, hängt vom Träger und von der Region ab. Sprechen Sie deshalb früh mit Träger und Schule darüber, wie Ausfälle geregelt werden und was Ihr Kind an solchen Tagen braucht.
Wer kümmert sich um eine Vertretung?
Arbeitgeber der Schulbegleitung ist meist ein freier Träger der Jugend- oder Behindertenhilfe, nicht die Schule. Fällt die Schulbegleitung krankheitsbedingt aus, ist deshalb in der Regel der Träger der richtige Ansprechpartner. Er prüft, ob eine andere Kraft einspringen kann. Wie schnell das gelingt, ist sehr unterschiedlich und hängt von Personal und Organisation des Trägers ab.
Organisieren Sie die Schulbegleitung selbst über ein Persönliches Budget, sind Sie als Eltern auch für die Vertretung zuständig. Mehr dazu lesen Sie unter Kann ich die Schulbegleitung über ein Persönliches Budget organisieren?
Kann mein Kind ohne Schulbegleitung in die Schule?
Das hängt vom Unterstützungsbedarf Ihres Kindes ab. Manche Kinder kommen einzelne Tage mit zusätzlicher Hilfe der Lehrkräfte gut zurecht. Für andere ist der Schulbesuch ohne Begleitung kaum möglich. Besprechen Sie gemeinsam mit Schule und Träger vorab, was in solchen Fällen gilt. Die Aufsichtspflicht liegt dabei immer bei der Schule.
Ein vorbereiteter Notfallplan hilft allen Beteiligten, an Ausfalltagen ruhig und verlässlich zu reagieren.
Wie können Sie Ausfälle gut vorbereiten?
Ausfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Mit einigen Absprachen wird es für Ihr Kind aber leichter:
- Informationswege klären: Wer informiert wen, und bis wann am Morgen?
- Vertretung vorstellen: Wenn möglich, lernt Ihr Kind eine mögliche Vertretung vorher kennen.
- Wichtiges aufschreiben: Eine kurze Übersicht zu Abläufen, Bedürfnissen und bewährten Strategien erleichtert den Einstieg.
- Rückfall-Lösung vereinbaren: Klären Sie mit der Schule, wie der Tag ohne Begleitung ablaufen kann.
In manchen Regionen gibt es Poollösungen, bei denen mehrere Schulbegleitungen an einer Schule arbeiten. Dort lassen sich Ausfälle teils leichter auffangen. Mehr dazu erklärt der Beitrag Was ist eine Poollösung bei der Schulbegleitung?
Und wenn Ihr Kind krank ist?
Auch der umgekehrte Fall kommt vor. Ist Ihr Kind krank, kann die Schulbegleitung ihre Stunden nicht leisten. Wie solche Ausfallzeiten für die Schulbegleitung geregelt sind, ist je nach Träger unterschiedlich. Für Menschen, die den Beruf ergreifen möchten, ist das ein wichtiger Punkt im Arbeitsvertrag. Wer sich dafür interessiert, findet bei Care-er eine Online-Weiterbildung zur Schulbegleitung. Häufen sich Ausfälle oder passt es dauerhaft nicht, lesen Sie Was tun, wenn es mit der Schulbegleitung nicht passt?
Was tun, wenn Ausfälle sich häufen?
Fällt die Schulbegleitung immer wieder aus, sprechen Sie das offen beim Träger an. Fragen Sie, wie er künftig für eine verlässliche Vertretung sorgen will. Informieren Sie auch den Kostenträger, wenn die bewilligte Hilfe über längere Zeit nicht ankommt. Schreiben Sie dafür kurz auf, an welchen Tagen keine Begleitung da war und welche Folgen das für Ihr Kind hatte. Diese Notizen helfen in späteren Gesprächen. Bleiben Sie dabei sachlich, denn auch Träger haben oft mit knappem Personal zu kämpfen.
Nächste Schritte
- Fragen Sie beim Träger nach, wie Krankheitsvertretungen geregelt sind.
- Vereinbaren Sie mit der Schule einen Plan für Tage ohne Schulbegleitung.
- Legen Sie eine kurze Übersicht zu Ihrem Kind für mögliche Vertretungen an.